Freie Fahrt für freie Füße!

Barfuß Autofahren ist nicht verboten.

In den deutschen Verkehrsgesetzen findet sich kein Verbot, barfuß Auto zu fahren. Ebensowenig gibt es im Bußgeldkatalog eine Strafe dafür, denn dieser setzt nur die Straßenverkehrsordnung um. Wer nicht gegen Verkehrsregeln verstößt, lässt sich nichts zu Schulden kommen! Also bieten die Gesetze auch den Versicherungen keine Grundlage, um ihre Leistungen alleine aufgrund des Barfußfahrens einzuschränken. Denn ohne den Nachweis eines Regelverstoßes dürfte es schwerfallen, eine Teilschuld festzustellen. Die aktuelle Gesetzeslage kann im Verkehrsportal nachgelesen werden. Für andere Länder kann hier keine Aussage gemacht werden.

auto.jpg (35052 Byte)Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber keine Festlegung zur Bedienung der Fahrzeugpedale getroffen, sondern den Freiraum für die eigenverantwortliche Entscheidung belassen. Die Menschen sind sehr verschieden, haben mal große, mal kleine, schmale oder breite, durchtrainierte und schlappe, ja sogar gelähmte Füße -- bringen also sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit. Ansonsten sind die Pedale sehr unterschiedlich gestaltet, mal breit, mal schmal. Die Bremskraftverstärker sind vor allem in kleinen Wagen meist überdimensioniert, so dass man die Bremse mit sehr viel Zartgefühl bedienen muss. Es gibt keine Normen für autopedaltaugliche Schuhe, und die Modedesigner werden nicht müde, sich Fußbekleidung in immer neuen Varianten auszudenken. Wer kann da noch gesetzlich regeln, wie jeder einzelne am besten die Pedale bedient?

§ 23 StVO behandelt die Verantwortung des Fahrers für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeug. Da steht z.B., dass die Ladung die Sicht nicht behindern darf. Über Füße oder Schuhe ist darin definitiv nichts ausgesagt. Also muss jeder mit gesundem Menschenverstand und nach seinen persönlichen Gegebenheiten entscheiden, wie er die Pedale am sichersten bedient. Wer Barfußlaufen nicht gewohnt ist, tut sich ohne Schuhe möglicherweise schwer. Doch viele andere Menschen können problemlos barfuß Auto fahren, vor allem wenn sie barfuß Sport treiben, ohne Schuhe wandern und die verschiedensten, teilweise auch anspruchsvollen Stationen der Barfußpfade bewältigen (siehe Bild). Wer überwiegend barfuß geht, hat mit Schuhen das schlechtere Pedalgefühl und handelt genau genommen unverantwortlich, wenn er diese beim Autofahren trägt. Für die mit Schuhen begangenen Fahrfehler gibt es leider auch keine mildernden Umstände!

Im allgemeinen wird empfohlen, zum Autofahren leichte, flache Schuhe zu tragen. Für viele hat sich das bewährt, also sollten sie dabei bleiben. Doch hochhackige und spitz zulaufende Schuhe, schwere Stiefel, Clogs, offene Sandaletten, Flipflops und sonstige Schlappen, aus denen man herausrutschen kann, werden zu Beginn der Fahrt besser abgelegt -- natürlich nicht in den Fußraum der Fahrerseite, wo sie unter die Pedale geraten könnten. Die Auslösung der maximalen Bremswirkung erfordert im Zeitalter der Bremskraftverstärker weniger Kraft, als das Hupfen auf einem Bein -- das kriegt jeder gesunde Mensch barfuß hin. Wenn man die Pedale mit den Fußballen bedient und nicht mit der kleinen Zehe, gibt es auch keine Abrutscher. Barfuß fühlt man ganz exakt, was man tut. Man kann sehr schnell aufs Bremspedal wechseln, weil man nicht die träge Masse des Schuhs bewegen muss. Andernfalls bleibt man vielleicht gar mit den Schnürsenkeln hängen -- auch das hat schon zu spektakulären Unfällen geführt, wie z.B. dieser Zeitungsbericht von Okt. 2017 zeigt!

Woher kommt nun der weit verbreitete Irrglaube, barfuß Autofahren sei verboten? Das geht auf die Sicherheitsrichtlinien der Berufsgenossenschaften zurück.  Berufsfahrer sollen gemäß §44 der Unfallverhütungsvorschrift mit Schuhen fahren, die den Fuß fest umschließen. Das ist auch in Hinblick auf Be- und Entladearbeiten gefordert. Die Unfallverhütungsvorschrift betrifft jedoch nur Arbeitnehmer in ihrem Dienstverhältnis (also auch Fahrlehrer, die dann ihre Schüler entsprechend anweisen), aber nicht die Allgemeinheit. In diesem Sinne bringt auch ein Gerichtsbeschluss von Nov. 2006 Klärung und stellt fest, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, gegen das Fahren ohne Schuhe vorzugehen.

Auch Gegenargumente gilt es abzuwägen, z.B. ist es sicher von Nutzen, Schuhe an den Füßen zu haben, wenn man nach einem Unfall das Auto schnell verlassen und anderen Hilfe leisten muss. Auch stellen Schuhe einen gewissen Schutz vor Unfallverletzungen der Füße dar. Bei schweren Unfällen schützen vermutlich nur sehr feste Stiefel, die andererseits kaum ein sicheres Fahren ermöglichen. Letztendlich muss jeder Fahrer selbst entscheiden, wie er die Verkehrssicherheit am besten gewährleistet. Glücklicherweise lässt der Gesetzgeber den Freiraum für eigenverantwortliches Handeln. Es gibt nichts Besseres, als in einem freien Land zu leben!

 

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