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Das richtige Gelände für den Barfußpark
Ein Barfußpark will den Besuchern einige schöne Stunden und
vielseitige Erlebnisse beim "Leben auf freiem Fuß" bieten. Es macht wenig Sinn,
wenn man hierfür die natürlichen Gegebenheiten eines an sich wenig geeigneten Areals von
Grund auf umkrempeln muss. Deshalb sollten möglichst viele der folgenden Gesichtspunkte
erfüllt sein:
Günstige Eigentumsverhältnisse:
Idealerweise ist das Gelände kommunaler Grund oder Staatsforst und kein
Naturschutzgebiet. Dann kann es zwar immer noch sein, dass es Pachtverträge gibt, die der
Nutzung für den Barfußpfad entgegenstehen, aber wenn der politische Wille besteht, gibt
es hierzu Lösungsmöglichkeiten. Schwierig ist die Lage bei Privatbesitz. Wenn der
Eigentümer selbst vom Fremdenverkehr profitiert, wird er wahrscheinlich mit sich reden
lassen.
Geeigneter Ausgangspunkt:
gut mit dem Auto (angemessene Parkmöglichkeit) und über das Radwegenetz erreichbar, wenn
möglich auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Areal sollte kein Anziehungspunkt
sein für Bevölkerungsgruppen, die zum Vandalismus neigen. Es ist günstig, wenn nahe dem
Ausgangspunkt eine Möglichkeit zum Füßewaschen geschaffen werden kann.
Bachlauf oder kleiner Fluss:
Eine Watstrecke im Bach oder die Durchquerung eines kleinen Flusses hat einen
unübertrefflichen Erlebniswert. Wenn irgend möglich sollte der Zugang zu einem Gewässer
geschaffen werden. Zu berücksichtigen ist dabei, ob es einen Hochwasserbereich gibt, in
den man keine Stationen aufbauen sollte, die durch Überflutung Schaden nehmen würden.
Vorhandene Wald- und Wiesenwege:
Bei Einrichtung eines Barfußwegs wird man bereits vorhandene unbefestigte Pfade in Wald
und Wiese nutzen und ggf. verbreitern und von Vegetation befreien. Wiesenwege sollten
möglichst am Waldrand oder im Halbschattenbereich verlaufen, denn in stark
sonnenbeschienener Lage blüht der Klee sehr stark und lockt Bienen an.
Kombinationsmöglichkeit mit anderen Erlebnisangeboten:
Es ist ideal, wenn durch Kombination mit einem Erlebnisspielplatz, einem Naturlehrpfad,
einem Grill- oder Badeplatz ein vielseitiger Barfußpark entstehen kann.
Fernhalten von Hunden:
Das in vielen Fällen sinnvolle Verbot des Mitführens von Hunden kann man nur
aussprechen, wenn es für die Hundehalter akzeptable Alternativen zum Ausführen ihrer
Vierbeiner gibt.
Ungünstige Faktoren:
- Der Startpunkt sollte nicht direkt an einer befahrenen Straße
liegen, dies würde vor allem die Kinder gefährden.
- Im Bereich von Obstgärten werden meist Bienen gehalten, die dann
die Blumen auf dem Weg oder auch Wasserstellen zahlreich besuchen. Und im Herbst lockt das
Fallobst Wespen an. Will man unter diesen Bedingungen die Gefahr von Insektenstichen
verringern, entsteht Zusatzaufwand durch häufiges Mähen der Wege im Sommer und
tägliches Einsammeln der Früchte im Herbst.
- In stark von Jugendlichen genutzten Freizeitbereichen besteht die
Gefahr von Vandalismus.
- Aus Gründen des Naturschutzes können sich Einschränkungen
ergeben, so dass z.B. auf Erlebnisstationen verzichtet werden muss oder nur um eine
begrenzte Zahl von Besuchern geworben werden kann.
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